ALLGEMEINE TRAININGSBEDINGUNGEN

  1. Der Trainer ist nicht verpflichtet, das Training persönlich zu leiten, es können auch andere Personen damit beauftragt werden, die für diese Aufgabe qualifiziert sind. Insbesondere bei Gruppentraining besteht kein Anspruch darauf, dass der Trainer ständig im Fahrzeug des Teilnehmers mitfährt.
  2. Falls das Training wegen Verhinderung des Trainers ausfällt, wird der Teilnehmer so frühzeitig wie möglich darüber informiert und mit ihm einen Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung besteht nicht. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Teilnehmer nur verlangen, wenn er nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde. Alle etwaigen Ansprüche des Teilnehmers sind der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
  3. Falls das Training wegen Verhinderung des Teilnehmers ausfällt, wird er den Trainer so frühzeitig wie möglich darüber informieren und mit ihm einen Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung besteht nicht. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Trainer nur verlangen, wenn er nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde.
  4. Fällt das Training aufgrund höherer Gewalt, wegen der Einflußnahme Dritter (Streckensperrungen etc.) oder aus anderen wichtigen Gründen aus, wird ein Ersatztermin vereinbart. Gegenseitige Ansprüche wegen des ausgefallenen Termins sind ausgeschlossen. Endet das Training aufgrund solcher Umstände früher als vorgesehen, ist jedoch die Trainingsleistung schon überwiegend erbracht, sind eine Minderung der Vergütung und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ansonsten wird in solchen Fällen ebenfalls ein Ersatztermin vereinbart.
  5. Ungünstige Witterungsbedingungen sind kein wichtiger Grund für den Ausfall oder die vorzeitige Beendigung des Trainings. Wird dem Teilnehmer aufgrund seines Verhaltens oder wegen des Zustandes seines Fahrzeuges vom Streckenbetreiber oder anderen Befugten die Fortsetzung der Trainingsfahrten untersagt, kann er deswegen keine Ansprüche gegenüber dem Trainer geltend machen.
  6. Der Trainer kann den Teilnehmer jederzeit vom weiteren Training ausschließen, wenn er feststellt, dass eine der Voraussetzungen für die Teilnahme nach dem Trainingsvertrag nicht oder nicht mehr vorliegt. Das gilt ebenso, wenn der Teilnehmer die verbindlichen Anweisungen des Trainers nachhaltig nicht beachtet oder durch Mißachtung von Vorschriften oder Anweisungen für sich oder andere eine akute Gefahrenlage herbeiführt. In einem solchen Fall sind die (anteilige) Rückzahlung der Vergütung und sonstige Ansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen.
  7. Die Vereinbarung eines Ersatztermines erfolgt dadurch, dass der Trainer dem Teilnehmer drei Ersatztermine nennt, unter denen der Teilnehmer auswählen kann. Wählt der Teilnehmer keinen dieser Termine aus oder sagt er den gewählten Ersatztermin erneut ab, ist der Trainer nicht mehr zum nochmaligen Angebot seiner Leistung oder zur Rückzahlung der Vergütung verpflichtet.
  8. Der Trainer kann das Training jederzeit auch ohne wichtigen Grund absagen oder vorzeitig beenden und dem Teilnehmer die Vergütung zurückzahlen. In diesem Fall sind alle weitergehenden Ansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen.
  9. Dem Teilnehmer steht es jederzeit auch ohne wichtigen Grund frei, das Training abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Erfolgt die Absage innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin, wird ein Anteil von 50% der Vergütung einbehalten oder eingefordert. Erfolgt die Absage innerhalb von 15 Kalendertagen, aber mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin, werden 75 % der Vergütung einbehalten oder eingefordert, bei einer noch späteren Absage 80%. Bei einer Absage am vereinbarten Tag oder einer vorzeitigen Beendigung nach Beginn des Trainings, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Aus unvorhergesehenen Ereignissen während des Trainings wie Unfall oder Krankheit ist kein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung abzuleiten, auch wenn das Training nicht fortgesetzt werden kann.
  10. Geschenkgutschein Stornogebühr: Wird ein bestellter Geschenkgutschein nachträglich storniert, fällt für die Bearbeitung und den Versand des Gutscheins eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Gutscheinbetrages an.
  11. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Trainingsvertrages und für beide Seiten verbindlich. Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Trainingsvertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bedingung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der Vereinbarung insgesamt entspricht.
  12. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei sämtlichen von uns durchgeführten Veranstaltungen um Sicherheitstrainings handelt, bei denen es nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht, sondern um die fahrerische Verbesserung des Autofahrens.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen unseres allgemeinen Geschäftsbetriebes personenbezogene Daten gespeichert werden.